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   OLG Dresden, 31.03.2004 - WVerg 2/04   

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https://dejure.org/2004,579
OLG Dresden, 31.03.2004 - WVerg 2/04 (https://dejure.org/2004,579)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31.03.2004 - WVerg 2/04 (https://dejure.org/2004,579)
OLG Dresden, Entscheidung vom 31. März 2004 - WVerg 2/04 (https://dejure.org/2004,579)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Justiz Sachsen

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  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss eines nicht alle geforderten Angaben und Erklärungen enthaltenden Angebots im Vergabeverfahren; Erklärungsdefizite bei Angeboten im Vergabeverfahren; Antragsbefugnis des Bieters eines unvollständigen Angebotes im Nachprüfungsverfahren; Rechtswidrigkeit eines ...

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Angebot: Fehlende Angaben nach der VOL/A und zwingender Ausschluss? (Ermessensreduzierung auf Null)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)

    Antragsbefugnis bei unvollständigem Angebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GWB § 118 Abs. 1 Nr. 3; VOL/A § 25 Nr. 1 Abs. 2a
    Ausschluss eines Angebots wegen Unvollständigkeit von Angaben und Erklärungen; Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrages; Rechtsfolgen einer unzureichenden Dokumentation des Vergabevorgangs

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis trotz unvollständigen Angebots? (IBR 2004, 456)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2004, 574
  • VergabeR 2004, 724
  • ZfBR 2004, 606
 
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Wird zitiert von ... (65)Neu Zitiert selbst (4)

  • OLG Dresden, 10.07.2003 - WVerg 15/02

    Aufhebung einer Ausschreibung; Nachverhandlungen; Wertungsstufen; Ausschluss

    Auszug aus OLG Dresden, 31.03.2004 - WVerg 2/04
    Die VOL/A erlaubt dabei im Rahmen des verbleibenden Wertungsermessens der Vergabestelle die Berücksichtigung von Angeboten, bei denen der Auftraggeber mit guten Gründen eine wettbewerbliche Relevanz der fehlenden Bieterangaben verneint (eine Einschränkung, die der Senat im Übrigen auch für den Anwendungsbereich der §§ 25 Nr. 1 Abs. 1 b, 21 Nr. 1 Abs. 1 S. 3 VOB/A nach dem mit diesen Vorschriften verbundenen vergaberechtlichen Zweck für sinnvoll hielte (vgl. die Senatsbeschlüsse vom 10.07.2003, WVerg 15/02 und 16/02).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus OLG Dresden, 31.03.2004 - WVerg 2/04
    Denn der Bundesgerichtshof hat das Gebot der Vollständigkeit von Bieterangaben in seinem Beschluss vom 18.02.2003 (VergR 2003, 313) vor dem Hintergrund der Erwägung, dass nur in jeder Hinsicht vergleichbare Angebote eine sinnvolle Wertung im Bieterwettbewerb ermöglichen, unmittelbar aus § 97 GWB abgeleitet.
  • EuGH, 19.06.2003 - C-249/01

    Hackermüller

    Auszug aus OLG Dresden, 31.03.2004 - WVerg 2/04
    An dieser Rechtsprechung hält der Senat fest; er sieht sich hieran insbesondere nicht durch die von der Beschwerdeführerin angeführte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (Urteil vom 19.06.2003, NZBau 2003, 509, "Hackermüller") gehindert.
  • OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 4/02

    Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB

    Auszug aus OLG Dresden, 31.03.2004 - WVerg 2/04
    Ein solcher Bieter kann daher ein zulässiges weitergehendes Nachprüfungsbegehren allenfalls mit der Begründung betreiben, dass kein Bieter ein wertungsfähiges Angebot vorgelegt habe, weil dann, solange die Vergabestelle an dem Beschaffungsvorhaben festhält, regelmäßig nur eine Aufhebung der Ausschreibung verbunden mit einem neuerlichen Vergabeverfahren in Betracht kommen wird, was dem Bieter die Chance auf eine ggf. aussichtsreiche erneute Beteiligung einräumen würde (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 08.05.2002, Verg 4/02).
  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Das vorlegende Oberlandesgericht will als tragende Begründung seiner Entscheidung den Rechtssatz zugrunde legen, der Umstand, dass das Angebot des das Nachprüfungsverfahren betreibenden Bieters einen Ausschlusstatbestand erfülle, hindere dann nicht, geeignete Maßnahmen im Sinne des § 114 Abs. 1 GWB zu treffen, wenn auch die anderen Bieter mit ihrem Angebot ausgeschlossen werden müssten (vgl. schon die früheren Beschlüsse des vorlegenden OLG Frankfurt/Main v. 21.04.2005 - 11 Verg 1/05, VergabeR 2005, 487; v. 23.12.2005 - 11 Verg 13/05, VergabeR 2006, 212, 218 ff.; v. 06.03.2006 - 11 Verg 11/05; ebenso OLG Düsseldorf z.B. VergabeR 2005, 483, 485 m.w.N.; ähnlich OLG Dresden VergabeR 2004, 724, 727).

    Dabei kann dahinstehen, ob der öffentliche Auftraggeber nach § 25 Nr. 1 Abs. 2 a VOL/A, obwohl diese Regelung als Kann-Vorschrift formuliert ist, nicht ohnehin in jedem Fall einem Zwang unterworfen ist, nicht der Ausschreibung entsprechende Angebote von der Wertung auszuschließen (so z.B. OLG Koblenz, Beschl. v. 13.02.2006 - 1 Verg 1/06; OLG Dresden NZBau 2004, 574, 575), weil wie bei der Vergabe von Bauleistungen auch bei der Vergabe von Lieferungen und Leistungen im Sinne der VOL/A der Grundsatz gilt, dass alle in den Ausschreibungsbedingungen enthaltene Vorgaben als Umstände ausgewiesen sind, die für die Vergabeentscheidung relevant sein sollen, und weil ein transparentes, auf Gleichbehandlung aller Bieter beruhendes Vergabeverfahren, wie es die §§ 97 Abs. 1 und 2 GWB voraussetzen, nur zu erreichen ist, wenn lediglich Angebote gewertet werden, die in jeder sich aus den Ausschreibungsunterlagen ergebenden Hinsicht vergleichbar sind (vgl. BGHZ 154, 32, 45).

  • OLG Düsseldorf, 13.04.2006 - Verg 10/06

    Vergaberecht: Voraussetzungen für eine Doppelbewerbung

    Da eine sachgerechte, transparente und auf Gleichbehandlung aller Bieter abzielende Vergabeentscheidung nur getroffen werden kann, wenn hinsichtlich aller relevanten Umstände eine Vergleichbarkeit der Angebote gewährleistet ist (vgl. BGH, Beschl. v. 18.2.2993 - X ZB 43/02, ZfBR 2003, 401, NZBau 2003, 293), sind im Anwendungsbereich der VOL/A solche Angebote, die vom Auftraggeber geforderte Erklärungen nicht vollständig enthalten, unter den vergaberechtlichen Geboten des Wettbewerbs und der Gleichbehandlung (vgl. § 97 Abs. 1, 2 GWB) von der Wertung genauso zwingend auszuschließen, wie dies unter der Geltung der VOB/A geboten ist (vgl. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b VOB/A; ebenso: OLG Dresden VergabeR 2004, 724, 726; 609, 612).
  • OLG Düsseldorf, 04.05.2009 - Verg 68/08

    Ausschließung eines Angebots wegen unterbliebener Nennung von Nachunternehmern

    Denn aufgrund der vorstehend begründeten Forderung waren vollständige Angaben hinsichtlich der Namen der einzusetzenden Nachunternehmer als ein Umstand ausgewiesen, der nach den bekannt gegebenen Vorstellungen des Auftragsgebers für die Vergleichbarkeit der Angebote und die Vergabeentscheidung wettbewerbliche Relevanz haben sollte (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 13.2.2006 - 1 Verg 1/06; OLG Dresden NZBau 2004, 574, 575 = VergabeR 2004, 609, 612; 724, 726; offen gelassen: BGH, Beschl. v. 26.9.2006, X ZB 14/06, Umdruck S. 15, VergabeR 2007, 59).

    Da eine sachgerechte, transparente und auf Gleichbehandlung der Bieter abzielende Vergabeentscheidung nur getroffen werden kann, wenn die Angebote in jeder sich aus den Verdingungsunterlagen ergebenden Hinsicht vergleichbar sind (vgl. BGHZ 154, 32, 45), sind auch im Anwendungsbereich der VOL/A solche Angebote, die vom Auftraggeber geforderte Erklärungen nicht vollständig enthalten, unter den vergaberechtlichen Geboten des Wettbewerbs genauso zwingend auszuschließen, wie dies unter der Geltung der VOB/A geboten ist (vgl. § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b) VOB/A; BGH, Urt. v. 18.9.2007, X ZR 89/04, Umdruck S. 5, Tz. 10, VergabeR 2008, 69, 70, 71: zur VOB/A; OLG Dresden VergabeR 2004, 724, 726).

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